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„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, dass ich treu und gewissenhaft übertragen sowie alle sonstigen Pflichten als öffentlich bestellte Übersetzerin gewissenhaft erfüllen werde."
Gabriele Lindner-Partholl, März 1990

Beglaubigte Urkundenübersetzung

Nach meinem Übersetzerstudium ließ ich mich beim Landgericht als Übersetzerin für die englische und französische Sprache allgemein beeidigen, daher kann ich Ihre Unterlagen für behördliche Zwecke fachgerecht übersetzen und auch offiziell beglaubigen.

 
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